Energieausweis
Verbrauchsausweis
Verbrauchsbasierter Energieausweis nach GEG – rechtssicher, schnell und unkompliziert online erstellen lassen.
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis ist eine Form des Energieausweises, der den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes dokumentiert. Er basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes.
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein gültiger Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden Pflicht. Der Verbrauchsausweis ist die kostengünstigere Alternative zum Bedarfsausweis.
Leistungsumfang
- Rechtssicherer Energieausweis nach GEG
- Berechnung des Endenergieverbrauchs und Primärenergieverbrauchs
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H) mit Farbskala
- Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
- Modernisierungsempfehlungen für Ihr Gebäude
- Sofort als PDF zum Download verfügbar
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Wann brauchen Sie einen Energieausweis?
Vermietung
Bei jeder Neuvermietung muss dem Mieter spätestens bei Vertragsabschluss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden.
Verkauf
Beim Verkauf einer Immobilie muss der Energieausweis bereits in der Immobilienanzeige angegeben und dem Käufer übergeben werden.
Aushangpflicht
In öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche über 250 m² besteht eine Aushangpflicht.
Abgelaufener Ausweis
Ihr bestehender Energieausweis ist abgelaufen? Erneuern Sie ihn schnell und unkompliziert online.
Was benötigen Sie?
Halten Sie folgende Unterlagen bereit, um den Energieausweis schnell und einfach zu erstellen.
Adresse & Gebäudedaten
Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche.
Verbrauchsdaten
Heizkostenabrechnungen der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre mit Verbrauchswerten.
Heizungsanlage
Angaben zur Heizungsanlage, Energieträger und ggf. Warmwasserbereitung.
Häufig gestellte Fragen
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Der Bedarfsausweis wird anhand der Gebäudeeigenschaften berechnet, unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis ist günstiger und einfacher zu erstellen.
Der Verbrauchsausweis ist zulässig für Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten. Bei Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten ist er nur erlaubt, wenn das Gebäude die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt oder nachträglich auf diesen Standard gebracht wurde. Andernfalls ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre lang gültig. Nach Ablauf muss bei Vermietung oder Verkauf ein neuer Ausweis erstellt werden.
Sie benötigen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre. Daraus werden die Verbrauchswerte für Heizung und ggf. Warmwasser entnommen. Wichtig ist, dass die Abrechnungszeiträume möglichst lückenlos aneinander anschließen.
Das Fehlen eines gültigen Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden. Auch in Immobilienanzeigen müssen die Energiekennwerte angegeben werden.
Nach Eingabe aller Daten und Prüfung durch unsere Experten erhalten Sie den Energieausweis als PDF zum Download. Die Bearbeitung dauert in der Regel 1-2 Werktage.
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